Kurtaxe

Als anerkannter Luftkurort und Heilbad im Herzen des UNESCO Biosphärenreservats Schwäbische Alb, wird in Bad Urach und seinen Ortsteilen durch die kommunale Kurverwaltung eine Kurtaxe erhoben. Mit Hilfe dieser Abgabe wird in verschiedene Einrichtungen und Veranstaltungen, die den Touristen zugutekommen, investiert wie beispielsweise in die Säuberung und Pflege des Kurparks oder die Infrastruktur des Kurortes. Die Kurtaxe ist von jedem Gast zu bezahlen, unabhängig davon, ob die Einrichtungen in Anspruch genommen werden.

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Aktuelle Kurtaxesätze

KurbezirkBeitrag pro Person und Nacht (ganzjährig)
Kurbezirk I
Kurzentrum und Kernstadt Bad Urach
2,50 Euro 
Kurbezirk II
Bad Uracher Stadteile: Hengen, Seeburg, Sirchingen, Wittlingen
Campingplatz Pfählhof, Jugendherberge, Naturfreundehaus und Haus auf der Alb
2,00 Euro 
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Allg. Regelungen der Kurtaxesatzung 
Bad Urach

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Kurtaxeermäßigung für Personen mit einem Schwerbehindertenausweis und Kurtaxebefreiung für Begleitpersonen

Gäste, die in Bad Urach übernachten und einen Schwerbehindertenausweis vorweisen, erhalten ab einem Grad der Behinderung von 80 % eine Kurtaxeermäßigung von 50 %. Medizinisch notwendige Begleitpersonen von Schwerbehinderten (Eintrag auf dem Schwerbehindertenausweis) erhalten eine Kurtaxebefreiung.

Dazu muss der nachfolgende Antrag auf Kurtaxeermäßigung und Kurtaxefreiung entweder vor, oder während der Reise ausgefüllt werden.

  • Vor Antritt der Reise: füllen Sie den Antrag aus und senden Sie ihn gemeinsam mit einer Kopie Ihres Schwerbehindertenausweises (Vorder- und Rückseite) an die Kurverwaltung Bad Urach. Der Bescheid liegt somit dem Vermieter bereits vor dem Antritt Ihrer Reise vor.
  • Während der Reise: Die Antragsstellung erfolgt vor Ort bei der Kurverwaltung Bad Urach. Bitte halten Sie dazu Ihren Schwerbehindertenausweis und Ihre Gästekarte bereit.
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Nachweis für in der Gemeinde arbeitende Personen

Gemäß § 43 Abs. 2 Kommunalabgabegesetz Baden-Württemberg und § 2 Abs. 3 Kurtaxesatzung Bad Urach besteht für Personen welche in Bad Urach arbeiten keine Kurtaxepflicht. Dennoch ist jeder Gast meldepflichtig, der Meldeschein ist somit stets auszufüllen und an die Kurverwaltung zu übermitteln.

Dass die Gäste in Bad Urach arbeiten muss durch ausfüllen des untenstehenden Formulars nachgewiesen werden. Wird diese Bestätigung mit dem Meldeschein bei der Kurverwaltung Bad Urach eingereicht, wird der Gast nicht zur Kurtaxe veranlagt.

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