Urfrisch

Stationäre Rehabilitation

Nach §11 Abs. 2 SGB V, haben alle Versicherten in Deutschland Anspruch auf Leistungen zur Medizinischen Rehabilitation, die notwendig sind, um Behinderung oder Pflegebedürftigkeit abzuwenden, zu beseitigen und zu mildern oder um Krankheiten zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten und Krankheitsbeschwerden zu lindern.

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© Reha-Klinik Schwäbische Alb

Bei einer stationären Behandlung bleibt der Patient Tag und Nacht in der Rehabilitationseinrichtung, um eine umfangreiche Betreuung zu gewährleisten. Die Therapien werden in der Einrichtung durchgeführt. Eine stationäre Rehabilitation dauert in der Regel drei Wochen. Genehmigt die Krankenkasse eine stationäre Rehabilitation, übernimmt diese auch die Kosten.

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Dein Weg zur Reha

Hier findest Du ein paar Tipps, um für Deinen Rehaaufenthalt bestens vorbereitet zu sein.

  • Dein Arzt muss bestätigen, dass die Rehabilitationsleitungen medizinisch notwendig sind. Gemeinsam stellst ihr einen Antrag auf Bewilligung und teilweise oder vollständige Kostenübernahme bei Deinem zuständigen Kostenträger (Krankenkasse, Rentenversicherung, Beihilfe, etc.). Hier hast Du bereits die Möglichkeit, Bad Urach als Deinen persönlichen Wunschort anzugeben.

    Die Kostenträger klären untereinander die Zuständigkeiten für eine Kostenübernahme ab. Im weiteren Verlauf erfolgt die Prüfung des Reha Anspruchs, je nach Kostenträger, durch den medizinischen Dienst oder den Amtsarzt. Deine Reha wird durch den Kostenträger (Krankenkasse, Rentenversicherung, Beihilfe) bestätigt. Bei einer Ablehnung hast Du das Recht schriftlich Widerspruch einzulegen.

  • Im Normalfall verbringen Sie bei einer Genehmigung für einen Reha Aufenthalt in Bad Urach, drei Wochen in der Rehabilitationseinrichtung. Eine Verlängerung ist aufgrund medizinscher Notwendigkeit möglich.

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Therapieeinrichtungen

Folgende Einrichtungen unterstützen Dich bei Deiner Reha in Bad Urach.

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