Die Planung und Durchführung von (Landes-) Gartenschauen sind in den veranstaltenden Kommunen stets Projekte deren Art und Umfang eine selbstständige Wirtschaftsführung rechtfertigen. Im Regelfall gründen die Gartenschaustädte deshalb entweder GmbHs oder Eigenbetriebe, wobei im Fall der kleineren Gartenschauen oftmals der Eigenbetrieb die bevorzugte Organisationsform ist. Die Vorteile der Ausgliederung aus dem Kernhaushalt der Stadt sind u.a. die eigenständige und transparente Wirtschaftsführung (Wirtschaftsplan, Jahresabschluss) sowie eine bessere organisatorische Flexibilität und Gestaltungsfreiheit in der Aufgaben- und Geschäftsabwicklung.
Nach umfangreicher Prüfung im Haus und auch nach steuerrechtlicher Klärung hat der Gemeinderat der Stadt Bad Urach deshalb auf Vorschlag der Verwaltung in seiner letzten Sitzung im Jahr 2022 am 12. Dezember die Gründung des Eigenbetriebs “Gartenschau Bad Urach 2027” zum 01.Januar 2023 beschlossen. Aufgabe des Eigenbetriebs ist die Planung, Durchführung und Abwicklung der Gartenschau Bad Urach 2027.
Für die Angelegenheiten des Eigenbetriebs wurde ferner zum 1. Januar 2023 ein beschliessender Betriebsausschuss ("Gartenschauausschuss") gegründet, welcher aus dem Bürgermeister als Vorsitzendem sowie 7 weiteren Mitgliedern des Gemeinderats besteht. Dieser hat weitreichende Befugnisse erhalten um insbesondere schnelle Entscheidungen treffen zu können, wobei Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung, wie bspw. die Gesamt- und Entwurfsplanung, nach wie vor in die Zuständigkeit des Gemeinderats fallen und der Gemeinderat auch die Möglichkeit hat weitere Beschlüsse an sich zu ziehen.