Loading...

Ambulante Vorsorgeleistungen

Ambulante Vorsorgeleistungen dienen der Vorbeugung von Krankheiten. Früher war die ambulante Vorsorgeleistung als Badekur bekannt.

Der Patient wird nicht in einer Kureinrichtung untergebracht, sondern organisiert seinen Aufenthalt und seine Unterkunft selbst. Die jeweiligen Anwendungen werden im Kurort vom dortigen Badearzt verschrieben und in einer der Kureinrichtungen vor Ort durchgeführt.

Die gesetzliche Grundlage für die ambulante Vorsorgeleistung bilden die Sozialgesetzbücher. Versicherte haben laut §23 Abs. 2 SGB V Anspruch auf ambulante Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten.

In der Regel dauert eine ambulante Kur drei Wochen. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für die ärztliche Behandlung und 90 % der Kurmittelkosten. Außerdem erbringt die Krankenkasse einen Zuschuss von bis zu 16 Euro pro Tag für Unterkunft und Verpflegung.

 Ihr Weg zur Kur  (pdf - 265.08 kB)