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Naturschutz am Uracher Wasserfall - ergänzende Beschilderung (22.03.2021)

Der Uracher Wasserfall ist ein bereits seit über 100 Jahren bekanntes und beliebtes Freizeitziel, das im Laufe der letzten Jahre zunehmend mehr Erholungssuchende anzieht. Das inzwischen vorhandene Besucheraufkommen und das bedauerlicherweise nicht immer naturgerechte Verhalten der Besucher führten in den letzten Jahren an einigen Stellen zu Schädigungen am Geotop und dem Ökosystem.

Die Schwäbische Alb ist ein klassisches Karstgebirge, in welchem zahlreiche der Karstphänomene zu finden sind. So kommt es im Bereich beider Uracher Wasserfälle zu Kalkabscheidung aus den kalkgesättigten Quellwässern und so zur Bildung von Sinterüberzügen auf Moospolstern. Immer neue Lagen bilden sich und über Jahrtausende können so meterdicke Ablagerungen entstehen. Diese Moos-Kalktuffpolster stellen einen besonderen Lebensraum für teilweise seltene Pflanzen- und Tierarten wie z.B. Laubmoose, Hirschzungenfarn und den Feuersalamander dar. Dabei sind die Tuffpolster äußerst fragil und werden durch das Betreten der Besucher und die dadurch entstehenden physikalischen Kräfte zerstört.

Die Stadt Bad Urach, vertreten durch die Kurverwaltung, die Naturschutzbehörden des Regierungspräsidiums und des Landkreises, Forst BW sowie Geopark und Biosphärengebiet Schwäbische Alb planen für den Uracher und den benachbarten Gütersteiner Wasserfall ein Besucherlenkungskonzept zu erstellen, welches zum dauerhaften Erhalt der Geotope mit ihrem Ökosystem beitragen soll. Dieses umfassende Konzept wird voraussichtlich im Sommer 2022 fertiggestellt sein. Um aber die weiteren Schädigungen insbesondere am Uracher Wasserfall auch bereits jetzt einzudämmen, hat man sich darauf verständigt, durch das Anbringen von Schildern die Besucher darauf hinzuweisen, dass das Betreten des Bereichs des Wasserfalls verboten ist. Die neuen Schilder zeigen durchgestrichene Schuhabdrücke und sollen ausdrücklich auf das Betretungsverbot hinweisen. Das Verlassen der Wege im dort ausgewiesenen Naturschutzgebiet ist zwar an sich schon verboten, durch die Beschilderung wird aber ein zusätzlicher Effekt erhofft.