Stationäre Rehabilitation
Nach §11 Abs. 2 SGB V, haben alle Versicherten in Deutschland Anspruch auf Leistungen zur Medizinischen Rehabilitation, die notwendig sind, um Behinderung oder Pflegebedürftigkeit abzuwenden, zu beseitigen und zu mildern oder um Krankheiten zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten und Krankheitsbeschwerden zu lindern.

Bei einer stationären Behandlung bleibt der Patient Tag und Nacht in der Rehabilitationseinrichtung, um eine umfangreiche Betreuung zu gewährleisten. Die Therapien werden in der Einrichtung durchgeführt. Eine stationäre Rehabilitation dauert in der Regel drei Wochen. Genehmigt die Krankenkasse eine stationäre Rehabilitation, übernimmt diese auch die Kosten.